Das Prüf- und Genehmigungs-verfahren rund um den Einbau von Autogas-anlagen wurde vereinfacht
Bis zum 30.09.2017 war nach jedem Einbau einer Autogasanlage eine Einzelbegutachtung des Einbaus einer Prüforganisation wie dem TÜV oder der Dekra erforderlich. Mit der Umstellung auf das R115-Verfahren werden Autogasanlagen für Fahrzeuge der Euro 3- bis Euro 6-Norm ausgeliefert, die bereits serienmäßig typgeprüft sind und direkt verbaut werden können. Somit entfällt die zusätzliche Gut-achtenerstellung und Sie als Kunde, erhalten eine sofort nutzbare, moderne Anlage auf dem neuesten technischen Stand.
Das neue Genehmigungsverfahren berührt jedoch keineswegs die Sicher-heit von Autogasanlagen. Die Sicher-heitsstandards sind ungebrochen hoch, und nach dem Einbau einer Autogasanlage ist die Gassystem-einbauprüfung (GSP) weiterhin verpflichtend.
Autogas wird bis Ende 2022, Erdgas bis 2026 energiesteuerlich begünstigt!
„Alternative Kraftstoffe leisten einen wichtigen Beitrag für die Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor", so die SPD.
"Deswegen konnte die SPD-Bundestagsfraktion innerhalb der parlamentarischen Beratungen erreichen, dass die Energiesteuerbegünstigung beider Gaskraftstoffe über das Jahr 2018 hinaus verlängert wird."
Zusammenfassung des bisherigen Verfahrens
Für Autogasfahrer bedeutet das weiterhin 50 % und mehr der Kraftstoffkosten gegenüber Benzin oder Diesel einzusparen.
Wollen Sie auch davon profitieren? Fordern Sie ein kostenfreies und unverbindliches Angebot an!